Unsere Freunde von Blogsport haben einen Artikel über die AGB (es heißt nicht Allgemeine GeschäftsbedingungenS) geschrieben, welche bei der Verlosung/Kauf der EM-Karten beachtet werden müssen und natürlich aktzeptiert. Diese bezogenen Stellen der AGB lauten wie folgt:
6.2 Jede Person, die ein SPIEL besucht, anerkennt, dass sie Ton- oder Bildaufzeichnungen sowie Beschreibungen des STADIONS oder des SPIELS (sowie der Ergebnisse und/oder Statistiken des SPIELS) nur zum Privatgebrauch machen bzw. übertragen kann. Es ist strengstens untersagt, über Internet, Radio, Fernsehen oder andere gegenwärtige und/oder zukünftige Medien Ton- und/oder Bildmaterial, Beschreibungen, Ergebnisse oder Statistiken des SPIELS ganz oder teilweise zu übertragen oder andere Personen bei der Durchführung solcher Aktivitäten zu unterstützen.
Nanonanet würde ein Österreicher sagen. Während sich die Kollegen noch aufregen ist es doch klar, dass die Medienrechte der UEFA gesichert werden. Ich kann doch nicht meine eigene Kamera mitnehmen und einen eigenen Hicke-Film drehen!?! Für den Privatgebrauch schon, aber nicht für kommerzielle Interessen!
Wir können hier laut und deutlich an die Jungs von Blogsport sagen, dass ihr natürlich bloggen dürft, aber ihr dürft nicht Filme, Fotos etc. an Sport1, Yahoo oder sonstwen verkaufen, die ihr im Stadion gemacht habt – wenn ihr das wollt, dann holt Euch doch eine Presseakkreditierung! Auch andere Blogger sind bereits auf den Zug aufgesprungen, dass die UEFA hier wieder mal den Bösen Buben spielt – aber nein liebe Blogger, hier ist keine große Gefahr in Verzug, außer ihr wollt damit die große Kohle machen!
Laut Duden geht LKW und LKWs. Dito AGBs, zumal ich die der Uefa und des DFB betrachtet habe. Und Blogsport ist nur der Bloghoster. Und wir haben auch eine Frau dabei. Und ich rede nicht von professionellen Filmen oder Bildern, die ich hinterher verkaufe. Ich rede von Spielbeschreibungen, die ich nach dem Stadionbesuch in mein Blog schreibe, was definitiv nicht kommerziell ist, aber eben auch kein Privatgebrauch.
Natürlich müssen Medienrechte gesichert werden. Aber können findige Anwälte sich auf die AGB berufen und Blogger, die im Stadion waren (und nur um die handelt es sich, alle anderen haben mit diesen AGBs nichts zu tun) ans Bein pinkeln? Nein?
Das hätte ich (auch wenn ich nicht in irgendeinem Stadion sein werde) gerne mal auseinanderklambüsert.
@ nolookpass:
Bei AGB ist mir ein s noch schnuppe, aber bei den wichtigen Worten nehme ich es genauer: Ich denke es heißt „…klabüsert“ 😉
Zum Beitrag:
Nett zurechtgelegt. So steht das da aber nicht. Beispielsweise wäre ein Liveblogging durchaus eine Beschreibung des Spiels, und somit den zitierten AGB entsprechend untersagt. Und wenn über die Geschehnisse eines Spiels geschrieben wird ist der Ãœbergang von Bericht zu Kommentar oftmals fließend.
Ich glaube nicht an ärger während der EM, weil der Verband bislang noch nicht versucht, solche Verbote generell auszusprechen, und sich nur auf Kartenkäufer bezieht. Es ist praktisch unmöglich, bei jedem, der irgendwo im Web über ein Spiel schreibt, nachzuvollziehen, ob derjenige im Stadion saß oder seine Eindrücke bspw. vor dem TV erlangte.
Trotzdem, es geht es um die Tendenz. Meinen Senf dazu gibt’s hier.